Rechtliches und Versicherung Quadrocopter

Auf dieser Seite wollen wir Infos zu der Rechtlichen Situation beim Quadrocopter geben. In der Menüauswahl kann man sofort zu seinem Land springen:

Rechtliche Lage in Deutschland

Natürlich ist uns bewusst, dass man die Heizleistung des Kaminofen mindern kann (zB. wenn man weniger Brennmaterial verwendet). Lesen sie die Anleitung des Kaminofens genau durch und beachten Sie den Mindestabstand. Zudem sollten Sie auch beachten, dass der Kaminofen eine gewisse Distanz zu brennbaren Materialien haben sollte. Dies dient ihrer Sicherheit und der Lebensdauer ihrer Möbel und Elektrogeräte!

Brauche ich eine Genehmigung?

Wenn die Drohne weniger als 5 kg wiegt, benötigt man keine so genannte Aufstiegserlaubnis. Dies gilt jedoch nur, wenn man die Drohne nicht zum Filmen, sondern für "Sport und Freizeitgestaltung" verwendet. Dazwischen gibt es einen Graubereich. Falls man die Drohnenaufnahmen gewerblich nutzt (indem man sie zb. verkauft), muss man sich in jedem Fall eine Genehmigung holen.

Muss der Pilot Sicht auf die Drohne haben?

Ja. Die Drohne muss während des ganzen Fluges im Auge behalten werden.

Wo bekommt man eine Aufstiegerlaubnis?

Diese bekommt man bei der Landesluftfahrtbehörde. Jedes Bundesland besitzt hier eine eigene. Zudem ist die Genehmigung sehr teuer und kann für 2 Jahre 250 Euro kosten.

Wo darf meine Drohne nicht fliegen?

Die Drohne darf zum Beispiel nicht über Menschenansammlungen, Gefängnisse, Flughäfen, etc. fliegen. Hier sollte man einfach den Hausverstand walten lassen und im Zweifelsfall auf Nummer Sicher gehen.

Was darf ich mit der Drohne nicht filmen?

Hier wird es wegen der Privatsphäre wieder etwas kompliziert. Natürlich darf man die Landschaft filmen, aber bei dem Filmen von Personen ist Vorsicht geboten. Prinzipiell kann man hier als Tipp sagen: Alles was von der Straße aus nicht zu fotografieren ist, darf die Drohne ebenso nicht filmen.

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Ja. Diese wird benötigt! Einzige Ausnahmen sind Spielzeuge. Hier sollte man also unbedingt zu der Versicherung gehen, nachfragen und evtl. eine Zusatzversicherung abschließen.

Was muss ich bei FPV in Deutschland beachten?

Falls man aus dem First Person View den Quadrocopter lenken will, sollte man auch einiges beachten. Denn die Sendeleistung, die Funkfrequenzbänder und die Kanäli sind gesetzlich eingeschränkt.

So darf man auf einem 5,8 GHz Band auf einem Kanal (wie es eben bei FPV Flügen mit Quadrocoptern vorkommt) auf maximal 25 mW senden. Auf dem 2,4GHz Band darf man auf maximal 10mW senden.

Je kurzweiliger die Frequenz ist, desto mehr Informationen können übertragen werden. Je höher die Leistung, desto weiter kann man senden.

Das meist benutzte Band für FPV Systeme ist das mit 5,8 GHz. Dieses Band ist in Deutschland auf eine Frequenz zwischen 2725 MHz und 5875 MHz beschränkt.

Fazit: Wir empfehlen für die Nutzung in Deutschland ein FPV System, welches auf dem 5,8 GHz Band zwischen 5725 MHz und 5875 MHz (Band B) mit einer Leistung von maximal 25 mW sendet.

Rechtliche Lage in Österreich

Wer ist in Österreich für das Rechtliche zuständig?

In Österreich gibt es Gesetze, die den Umgang mit Quadrocoptern einschränken. Die Austro Control erteilt diese Betriebsbewilligungen, sie sind in ganz Österreich gültig.

Zählt meine Drohne als Unbemanntes Luftfahrzeug?

Pauschal kann man diese Frage mit JA beantworten. Denn als Unbemannten Luftfahrzeug (ULFZ) zählen nicht nur Drohnen, sondern auch ihre Alternativen. Also auch Quadrocopter und ähnliche Unterkategorien.

Kann ich zu Hause ohne Bewilligung fliegen?

Ja, zu Hause darf man natürlich wie man will herumfliegen. Aber ab dem Fliegen in offenem Gelände wird es kompliziert.

Wann und von wem brauche ich eine Betriebsbewilligung?

In Österreich braucht man für sein ULFZ je nach Klasse eine Betriebsbewilligung der Austrocontrol. Insgesamt gibt es 4 Kategorien:

  1. Spielzeuge
  2. Flugmodelle (Hierunter fallen die meisten Quadrocopter ohne Kamera)
  3. ULFZ Klasse 1 (Hierunter fallen die meisten Quadrocopter mit Kamera)
  4. ULFZ Klasse 2

Für Privatpersonen sind jedoch meist nur Kategorie 1 und 2 wichtig.

1. Spielzeug - keine Bewilligung nötig

Spielzeuge sind laut LFG § 24d Luftfahrzeuge mit einer Bewegungsenergie von weniger als 79 Joule (Bewegungsenergie größer 79J). Daraus ergibt sich jedoch folgende Frage:

Welche Bewegungsenergie hat mein Quadrocopter?

Hier kann man sagen, dass dies auf Luftfahrzeuge bis zirka 250 Gramm zutrifft. Man kann es jedoch auch berechnen: Die Bewegungsenergie für den Quadrocopter kann man wie folgt berechnen:

Masse(m) * Geschwindigkeit (m/s)² / 2

Da diese Berechnung nicht jeder machen möchte, versuchen wir natürlich, diese Info bei unseren Produktbeschreibungen zu integrieren. Sollte es bei unserem Quadrocopter Test jedoch nicht dabeistehen, so kann man zudem auch den Quadrocopter Hersteller kontaktieren.

Unser Tipp: einfach die Drohne abwiegen, sollte man sich trotzdem unsicher sein, einfach den Hersteller anschreiben oder selbst per Formel berechnen.

In diese Kategorie fallen meist Spielzeughubschrauber oder Minimodelle aus Schaumstoff ohne Kamera. Diese sind bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt, eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss beim Flug ausgeschlossen sein. Man sollte also auf größeren Grünflächen damit fliegen und darauf achten, nicht zu hoch zu fliegen. Da sie nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzten fallen, braucht man keine Bewilligung für diese Spielzeug Quadrocopter.

2. Flugmodell

Hierunter fallen die meisten Quadrocopter. Denn ein Flugmodell ist alles, was über 79 Joule Bewegungsenergie besitzt und maximal 150 Meter hoch fliegt. Hierfür muss man eine Haftpflichversicherung abschließen.

Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25kg dürfen auch ohne Bewilligung der AustroControl betrieben werden.

Ab wann ist eine Betriebsbewilligung erforderlich?

Eine Betriebsbewilligung ist dann erforderlich, wenn am ULFZ eine angebrachte Kamera ist, welche Video Material aufzeichnet und speichert. Solange die Kamera lediglich zum Durchsehen (also als Hilfe für den Piloten) verwendet wird, handelt es sich um ein Flugmodell und es ist keine Bewilligung erforderlich.

Über welche Gebiete darf ich mit einem Quadrocopter fliegen?

Es gibt 4 verschiedene Arten von Gebieten

  • Unbebaut
  • Unbesiedelt
  • Besiedelt
  • Dicht besiedelt

Quadrocopter können lediglich für unbebautes bzw. unbesiedeltes Gebiet zugelassen werden.

Darf mein Quadrocopter abgeschossen werden?

Nein! Selbst wenn der Quadrocopter andere Personen, wie Nachbarn, stört, darf der Quadrocopter nicht abgeschossen werden.

5 Grundregeln für die Benützung von Quadrocopter:

1. Sachschäden unbedingt vermeiden

Da durch einen Quadrocopter vieles zerstört werden kann, muss der Pilot natürlich die Verantwortung tragen, dass es zu keinen Sachbeschädigungen oder Personenschäden kommt.

2. Versicherungpflicht überprüfen

Quadrocopter, welche in die Kategorie Flugmodelle fallen, muss man versichern. Dies gilt daher nicht für Spielzeuge.

3. Flugbereich checken

In den eigenen 4 Wänden darf man mit dem Quadrocopter natürlich fliegen, außerhalb ist es jedoch nicht so einfach. Denn man darf mit einem Quadrocopter nur in unbebautem bzw. unbesiedeltem Gebiet fliegen.

4. Privatsphäre beim Fliegen beachten

Bei Foto- und Videoaufnahmen ist die Rechtslage sehr kompliziert. Da dieses Thema sehr heikel ist, sollte man folgendes beachten: Sobald es nicht Zweck des eigenen Drohnenfluges ist, andere Personen zu beobachten, sollte man rechtlich eigentlich abgesichert sein. Das bedeutet also, dass andere Personen auf dem Videomaterial nicht eindeutig erkennbar sein dürfen (Eingriff in die Privatsphäre).

Falls Sie jemand auffordern sollte, das Filmmaterial wegen zu löschen, da vielleicht die Privatsphäre der Person verletzt wurde, raten wir deshalb: Bei Anschuldigungen sollte man lieber dieses Material löschen, da es sonst teuer werden könnte.

5. Sichtweite beachten

Es ist zu beachten, dass sämtliche ferngesteuerten Drohnenkategorien nur in Sichtweite des Piloten betrieben werden dürfen. Die Drohne darf maximal 150Meter hoch fliegen und 500 Meter vom Piloten entfernt sein.

Rechtliche Lage in der Schweiz

Hier ist die Gesetzeslage relativ einfach.

Zuständig für diese Angelegenheiten ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Denn hier sind die Drohnen den Flugmodellen gleichgestellt und dürfen unter einem Gewicht von 30 Kilo grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, solange der Pilot der Drohne jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat.

Dies bedeutet also im Klartext, dass man keine Bewilligung braucht, da unsere empfohlenen Quadrocopter grundsätzlich 30kg nicht übersteigen. Man muss also grundsätzlich nur darauf aufpassen, wo man genau fliegt.

Wo darf ich mit meiner Drohne nur mit Bewilligung fliegen?

  • Quadrocopter dürfen dann nicht gesteuert werden, wenn der Pilot keinen Sichtkontakt mehr hat
  • Wenn die Drohne über 30kg gesamtgewicht besitzt
  • Wenn sich Menschenmassen in der Nähe aufhalten. Wichtige Ausnahme: Modellflugplätze.
  • Wenn die Drohne näher als 5km zu einem Flugplatz kommt.

Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Aufnahmen aus?

Luftaufnahmen sind zulässig, es gelten jedoch die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Wir empfehlen daher, keine Personen zu filmen.

Wie sieht es mit einer Versicherung aus?

Sobald eine Drohner/Flugmodell mehr als 500 Gramm wiegt, muss es Haftplichtversichert sein.